Curriculum
A. Präambel
Die Ausbildung hat die Befähigung zur Ausübung von
Psychoanalyse und psychoanalytischer Psychotherapie zum Ziel.
Sie vermittelt Theorie und Praxis der Psychoanalyse im Geiste
und der Tradition Sigmund Freuds und seiner Nachfolger. Sie
stellt in der theoretischen Auseinandersetzung die Arbeit mit
dem Unbewussten und den daraus folgenden Konzepten der gesunden
und pathologischen Entwicklung der Persönlichkeit, in der
praktischen Umsetzung die Arbeit mit Übertragung und Widerstand
in den Vordergrund.
Die Ausbildung widmet sich darüber hinaus einem Schwerpunkt
psychoanalytischer Theorie und Praxis, der Selbstpsychologie
Heinz Kohuts und deren Weiterentwicklung. Sie hat ihre Wurzeln
in den Beiträgen, die Ferenczi, Balint, später Erikson
und Winnicott zur Psychoanalyse Freuds geleistet haben. Psychoanalytisches
Verstehen und Interpretieren in der Selbstpsychologie betont
die spezifischen Strukturen der Selbst-Selbstobjekt-Beziehungen.
Die Erkenntnisse der modernen Säuglingsforschung tragen
zur empirischen Grundlegung der Theorie und Praxis bei. Die
selbstpsychologische Psychoanalyse und Psychotherapie stellt
die ganzheitliche Betrachtung des Menschen und seines Leidens
in den Mittelpunkt.
In der Durchführung der Ausbildung versteht sich der "Wiener
Kreis" dem interdisplizinären Diskurs verbunden.
B. Fachspezifische Ausbildung
B.1. Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für den Eintritt in die Ausbildung gemäß Psychotherapiegesetz 1990:
- Eigenberechtigung und Vollendung des 24. Lebensjahres,
- Abschluß einer einschlägigen Berufsausbildung (Medizin, Pädagogik, Philosophie, Psychologie, Publizistik/Kommunikationswissenschaft, Theologie, Lehramt, Sozialarbeit, Pädagogische Akademie, Ehe- und Familienberatung, Musiktherapie) oder ein Zulassungsbescheid des Bundesministeriums,
- Abschluß des psychotherapeutischen Propädeutikums.
Voraussetzungen des "Wiener Kreises":
- Interesse für die ganzheitliche Betrachtung des Menschen und seines Leidens,
- Gruppenselbsterfahrung im Ausmaß von 50 Stunden in einer psychotherapeutischen Richtung, die eine ganzheitliche Betrachtung des Menschen zur Grundlage hat
B.2. Zulassungsverfahren
- Vorgespräche mit mindestens drei ordentlichen Mitgliedern des Wiener Kreises für Psychoanalyse und Selbstpsychologie, in denen die persönliche Eignung des Bewerbers beurteilt wird. Kriterien dabei sind: Analysefähigkeit, Flexibilität von Erleben und Bedenken, realistische Vorstellungen über die berufliche Umsetzbarkeit psychoanalytisch-psychotherapeutischer Tätigkeit.
- Verfügbarkeit eines Platzes für die Lehranalyse,
- Verfügbarkeit eines Platzes für das psychotherapeutische Praktikum.
Das Zulassungsverfahren für die Aufnahme in die fachspezifische Ausbildung kann bereits vor dem Erreichen der gesetzlichen Voraussetzungen begonnen werden, die Aufnahme in die Ausbildung wird von der Ausbildungskommission beschlossen; der Beginn der Ausbildung ist erst nach Vorliegen aller Voraussetzungen möglich. Für die Durchführung des Zulassungsverfahrens ist eine Gebühr zu bezahlen.
B.3. Inhalte und Umfang der Ausbildung
B.3.1. Selbsterfahrung (mind. 400 Std.)
Die Selbsterfahrung zielt auf die Errichtung eines kohärenten und kohäsiven Selbst einerseits, auf das Erkennen und Verstehen der organisierenden Prinzipien des Erlebens anderseits.
- Das Kernstück der Ausbildung ist die Lehranalyse des Kandidaten*. Sie wird drei- bis vierstündig pro Woche über mindestens vier Jahre bei einem Lehrtherapeuten des Wiener Kreises für Psychoanalyse und Selbstpsychologie geführt. Die Lehranalyse ist im Einvernehmen mit dem Lehrtherapeuten abzuschließen.
- Weitere Erfahrung in Selbsterfahrungsgruppen (oder analytischen Gruppen) in einer psychotherapeutischen Richtung, die eine ganzheitliche Betrachtung des Menschen zur Grundlage hat, wird empfohlen.
Mindestanforderung: 400 Std., die Lehranalyse erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren.
B.3.2. Theorie (mind. 360 Std.)
Die theoretische Ausbildung dient der intensiven Beschäftigung mit dem Paradigma der Freud’schen Psychoanalyse und der eigenständigen Tradition der Selbstpsychologie, weiters der Aneignung der selbstpsychologischen Vorstellungen über die Ätiologie psychischer Krankheiten, der Entwicklungspsychologie und der Technik. Sie soll in den Diskurs der gegenwärtigen Psychoanalyse und Selbstpsychologie einführen und zu eigener Theoriebildung befähigen.
Den Theorieseminaren soll das Prinzip einer lebendigen Tradition zugrunde liegen, d.h. die Theorie wird durch die Fragen angeleitet: Welche ist die klassische Position? Welche Entwicklungen gab es? Wie verstehen wir die Phänomene heute in der Selbstpsychologie? Dabei wird die Reflexion über die Bedingungen des Entstehens der Theorie im Kontext ihrer Zeit und deren Konsequenzen für die Praxis angestrebt. Ausgehend von der Art und Weise des Erlebens des Analytikers in Bezug auf den Patienten soll soweit als möglich praxisorientiert vorgegangen werden.
Der Seminarleiter hat vor Beginn des Seminars ein ausgeführtes Konzept (mit Literaturangaben) zum Zweck der Überschaubarkeit für den Leiter als auch die Kandidaten vorzulegen. Die Theorieausbildung (PthG § 6(1)) kann mit Zustimmung des Lehranalytikers nach dem ersten Jahr der Lehranalyse begonnen werden und umfasst folgende Bereiche in der numerisch angeführten Reihenfolge (jedes Seminar umfasst 1 Semester, d.s. je Seminar 30 Std.):
- Psychotherapeutische Literatur:
Seminar 1 und 2: Einführung in das psychoanalytische Verstehen. - Gesunde und pathologische Persönlichkeitsentwicklung und
- Persönlichkeits- und Interaktionstheorien:
Seminar 3: Selbstpsychologie. Von den narzißtischen Übertragungen zur Selbstpsychologie (Kohut), parallel zu Seminar 1 und 2 im 1. Ausbildungsjahr.
Seminar 4: Entwicklungspsychologie I. Psychoanalytische Entwicklungstheorien und empirische Säuglingsforschung.
Seminar 5: Krankheitslehre I. Wie entsteht psychische Störung? Wir tun, was uns getan wurde; wenn wir daran gehindert werden, erkranken wir.
Seminar 7: Entwicklungspsychologie II. Die Entwicklung des Selbsterlebens (Stern).
Seminar 8: Krankheitslehre II. Differentielle Krankheitslehre. Die Art der Hinderung bedingt die Form der Erkrankung. - Methode und Technik:
Seminar 6: Behandlungslehre I. Grundlagen der psychoanalytisch-selbstpsychologischen Therapie. Wie begegne ich dem Patienten. Übertragung-Gegenübertragung (cotransference). Der Heilungsprozess. Diagnostik. Grundregeln in der klassischen Technik.
Seminar 9 und 10: Behandlungslehre II. Zur Praxis der psychoanalytischen Selbstpsychologie. - Wahlpflichtseminare: in der Dauer von insgesamt mindestens
60 Std., wobei diese Seminare zu je mindestens 10 Std. in
Bezug zur gesunden und pathologischen Persönlichkeits-entwicklung
/ Persönlichkeits- und Interaktionstheorien und zu Methode
und Technik stehen müssen.
Dabei stehen die Bereiche Psychosen und Suchterkrankungen, Arbeit mit Kindern (Familien), Kurztherapie zur Diskussion.
Darüber hinaus sind im Verlauf der Ausbildung zwei schriftliche Arbeiten vorzulegen:
- eine Falldarstellung, sowie
- eine eigenständige theoretische Arbeit (Theorie und/oder Praxis der psychoanalytischen Selbstpsychologie),
beide in einer für eine Publikation geeigneten Form.
Die Schwerpunktbildung (PthG § 6 (2)) erfolgt bei der Theorie der gesunden und pathologischen Persönlichkeitsentwicklung.
Mindestanforderung: 360 Std., die theoretische Ausbildung erstreckt sich über
einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren.
B.3.3. Kontrolle und Supervision (mind. 180 Std.)
Die Kontrollanalyse, Einzel- und Gruppensupervision haben den Zweck, dem Kandidaten zu ermöglichen, die Fähigkeiten und Einsichten, die er in der Lehranalyse und in den Theorieseminaren erworben und gewonnen hat, nun in der eigenen Arbeit mit den Patienten anzuwenden und zu überprüfen. Diese Arbeit ist regelmäßig mit dem Kontrollanalytiker/Supervisor zu besprechen. Dabei geht es dem Kandidaten gegenüber um die Hilfestellung im psychoanalytischen Sinn, d.h. es stehen dabei das Verstehen und Infragestellen der eigenen Beschränkungen, insofern sie die Arbeit mit dem Patienten behindern, im intersubjektiven Feld im Vordergrund. Gleichzeitig soll sie dem Kontrollanalytiker/Supervisor einen Eindruck von den therapeutischen Möglichkeiten des Kandidaten vermitteln.
Das Kontrollstadium ("Psychoanalytiker in Ausbildung unter Supervision") kann nach dem dritten Jahr Lehranalyse mit Zustimmung des Lehranalytikers vom Kandidaten bei der Ausbildungskommission beantragt werden (zu den Bedingungen vgl. B.3.6.).
- Der Kandidat hat 2 Analysen mit in der Regel mindestens 3 Stunden pro Woche zu führen. Die beiden Analysen sind über mindestens 1 Jahr jeweils wöchentlich bei zwei verschiedenen Lehranalytikern kontrollieren zu lassen.
- Der Kandidat hat weiters selbstpsychologische Psychotherapien im Ausmaß von insgesamt 100 Std. zu führen. Diese sind in gleicher Weise Gegenstand der Kontroll-/ Supervisionsstunden.
- Weiters ist die Teilnahme an einer psychoanalytischen Gruppensupervision bei einem Lehranalytiker über ein Jahr zu absolvieren.
- Das Psychotherapiegesetz schreibt 600 Stunden psychotherapeutische Arbeit mit Klienten während der Ausbildung vor (vgl. B.3.5.), 300 Stunden davon müssen im Kontrollstadium supervidiert werden.
Mindestanforderung: 180 Std., davon mindestens 120 Std. Kontrollanalyse/Einzelsupervision, die gesamte Supervision erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren.
B.3.4. Praktikumssupervision (mind. 30 Std.)
Die Praktikumssupervision ist auf die Reflexion der im Praktikum gewonnenen Erfahrungen gerichtet und soll zum Verständens des Praktikums aus psychoanalytisch-selbstpsychologischer Sicht beitragen.
- Sie umfaßt mind. 30 Std. Supervision über den Zeitraum des Praktikums.
B.3.5. Praxis (mind. 600 Std.)
Die Praxis ist die psychoanalytisch-therapeutische Arbeit mit Analysanden (auch Klienten oder Patienten in einem institutionellen Setting). Sie ist als "Lehre" auf die kompetente Ausübung der psychoanalytisch-selbstpsychologischen Arbeit gerichtet.
- Sie umfaßt mind. 600 Std., davon mind. 400 Std. Einzelarbeit, sie ist ausreichend zu dokumentieren und soll in den Veranstaltungen zur Supervision (Kontrollanalyse und Gruppensupervision) besprochen werden.
B.3.6. Evaluierung und Abschluß
Die Evaluierung wird während der theoretischen Ausbildung begleitend verstanden und stellt die wachsende Befähigung des Kandidaten auf dem Weg, Analytiker zu werden, sicher.
- Eine Bestätigung über den erfolgreichen Abschluß einer Ausbildungsveranstaltung erfolgt durch den Leiter. Kurse, Seminare, Vorträge werden nach unterschiedlichem Modus beurteilt Seminare werden so geführt, daß die Teilnahme immanenten Überprüfungscharakter hat.
- Eine Bestätigung über den Eintritt in das Kontrollstadium
(Psychoanalytiker in Ausbildung unter Supervision, vgl. Supervisionsrichtlinie
des Bundesministeriums) wird ausgestellt, wenn
- die Lehranalyse ein fortgeschrittenes Stadium erreicht hat und die Zustimmung des Lehranalytikers vorliegt, und wenn weiters
- ein Großteil des Praktikums, und
- mindestens 200 Std. Theorie (davon 50 Std. Technik) absolviert sind, bzw. der Erwerb der grundlegenden Theorie und die wesentlichen Elemente der psychoanalytischen Technik, insbesondere die Aspekte des Prozeßverlaufs, nachgewiesen wurden.
- Ein Zertifikat (die Abschlußbestätigung) wird
ausgestellt, wenn
- alle Ausbildungsschritte erfolgreich bestätigt sind, und
- die Bestätigung über das erfolgreich absolvierte psychotherapeutische Praktikum überprüft wurde.
B.3.7. Dauer der Ausbildung
Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel mindestens 7 Jahre. Das Gesamtstundenausmaß der Ausbildung umfaßt mind. 970 Std., 600 Std. Praxis sowie das psychotherapeutische Praktikum.
B.4. Lehrtherapeuten
- Lehrtherapeuten müssen eine 5jährige Praxis in der Anwendung der Psychoanalyse mit dem Schwerpunkt Selbstpsychologie seit Abschluß der Ausbildung sowie wissenschaftliche Tätigkeit in Form von Vorträgen, Publikationen, etc. nachweisen.
- Sie verpflichten sich, durch wissenschaftliche Arbeit in Ausbildungsveranstaltungen, Seminaren und Publikationen zur Weiterentwicklung der Psychoanalyse mit dem Schwerpunkt Selbstpsychologie und zur Auseinandersetzung mit anderen Psychotherapierichtungen beizutragen.
- Die Lehrtherapeuten verpflichten sich weiters, die für die Ausbildung erforderlichen und anrechenbaren Veranstaltungen im Zeitraum von 7 Jahren anzubieten.
Anrechnungs- und Durchführungsfragen der Ausbildung werden in der Ausbildungskommission geregelt.