Ausbildungskonditionen

Honorar-Richtlinie

zum Ausbildungsvertrag der fachspezifischen Ausbildung in Psychoanalyse
(Stand: Jänner 2010, erhöht nach dem Verbraucherpreisindex)

  • Drei Vorstellungsgespräche, je € 70,-  
    (der Rundgang umfasst 3 Analytikerinnen*,
    ein Erlagschein des WKPS wird mitgegeben)
  • €  210,00
  • Einzelstunde (Lehranalyse,
    Kontrolle/Einzelsupervision) (à 50 Minuten)              
  •  70,00 bis € 97,00
  • Seminarsitzung
    (Theorieseminare & Supervisionsgruppe)  
    (2 Einheiten à 45 Minuten)
  • >€ 27,00
  • Mitgliedsbeitrag für Kandidaten im Wiener Kreis
    (festgesetzt durch die Generalversammlung
    des Wiener Kreises; Stand: 2010) 
  • € 100,00

Anmerkungen:

Die vorliegende Honorarrichtlinie gilt für alle vom Wiener Kreis im Ausbildungscurriculum vorgesehenen Pflichtveranstaltungen der Ausbildung in Psychoanalyse. Sie gilt nicht für freie Angebote der ordentlichen Mitglieder des Wiener Kreises

Gemäß § 4.2. des Ausbildungsvertrages ist der Wiener Kreis berechtigt, die in dieser Honorarrichtlinie festgesetzten Preise einmal jährlich im Dezember für das folgende Kalenderjahr an die Entwicklung des vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten Verbraucherpreisindexes anzupassen. Dies geschieht dann, wenn die Veränderung des Verbraucherpreisindexes mindestens 5% beträgt (Ausgangswert: Dezember 2009); die dem Index angepassten Honorare werden auf ganze Eurowerte ab- bzw. aufgerundet. Die Honorarrichtlinie wird dann in der jeweils gültigen Fassung neu aufgelegt.

Die genannten Kosten gelten für Kandidatinnen der fachspezifischen Psychotherapie-ausbildung; diese Ausbildung ist mehrwertsteuerfrei. Für Gasthörerinnen, das sind Personen, die nicht in fachspezifischer Ausbildung stehen, sind daher zusätzlich 20% MWSt zu verrechnen.

Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung der Einzelstunden erfolgt direkt mit der betreffenden Lehranalytikerin. Die Zahlung der Seminarkosten erfolgt direkt an die jeweilige Seminarleiterin.
Die Zahlungsmodalitäten sowie der jeweilige Ort der Veranstaltungen werden von der Seminarleiterin vor der Veranstaltung bekannt gegeben.

*Mit der weiblichen Form ist die männliche Form in identer Weise mitgemeint

 

Durchführungs-Bestimmungen

zur Ausbildungsordnung der fachspezifischen Ausbildung in Psychoanalyse
(Stand: Jänner 2006)

In den Durchführungsbestimmungen zur Ausbildungsordnung werden Auslegungen der Ausbildungsordnung festgehalten, die sich im Laufe der Ausbildung in der Ausbildungskommission herausgebildet haben.

Grundsätzliches:

In der Ausbildung zur Psychoanalytikerin* des Wiener Kreises sind Einzelschritte (Lehranalyse, Kontrollanalyse / Einzelsupervision), Seminare und Gruppenveranstaltungen (Gruppensupervision, Wochenendseminare) vorgesehen. Der Wiener Kreis lädt die Kandidaten ausdrücklich ein, nach Maßgabe ihrer Zeit im Laufe der Ausbildung an allen Angeboten teilzunehmen und weist im Besonderen auf das Allgemeine Seminar (monatlich Mittwoch, Abends) hin.

Seminare:

Seminare werden bei mindestens 6 Kandidatinnen abgehalten, im Falle  geringerer Teilnehmerzahl entscheidet die Ausbildungskommission über die Abhaltung des Seminars. Die Bezahlung des Seminars ist der Honorarrichtlinie des Wiener Kreises entsprechend geregelt. Kommt ein Seminar wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, so schlägt die Ausbildungskommission der Kandidatin Studienformen vor, die zu einem Abschluss der Ausbildung führen; hiezu kann auf besonderen Beschluss der Ausbildungskommission eine eigene Honorierungsform vereinbart werden.

Screenings/Zwischenevaluierungen:

Die Screenings werden in der Ausbildungskommission vorgenommen. Es gibt insgesamt 3 Screenings:

  • das erste zur Frage des Eintritts in die Theorieausbildung,
  • das zweite zur Zuerkennung des Status „Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“,
  • das dritte vor dem Abschluss der Ausbildung.

Zum zweiten und dritten Screening hat die Kandidatin der Ausbildungskommission die bereits absolvierten Ausbildungsveranstaltungen aufzulisten; nach diesen beiden Screenings erfolgt eine kurze schriftliche Rückmeldung an die Kandidatin; im Falle von weiteren Auflagen (Ausbildungsvertrag 5.2) mit Begründung.

Es ist zu beachten, dass auch jene Mitglieder der Ausbildungskommission, die nicht direkt an der Ausbildung der Kandidatin beteiligt sind, an der Beurteilung im Rahmen der Screenings mitwirken. In diesem Zusammenhang wird eine aktive Teilnahme an den Allgemeinen Seminaren (vgl. oben) empfohlen.

Supervision & Kontrollanalyse:

Durch den Eintritt in die fachspezifische Ausbildung ist die Kandidatin berechtigt und verpflichtet, im Laufe dieser Ausbildung eine umfangreiche praktische psychotherapeutische Tätigkeit auszuüben (in der Ausbildungsordnung des Wiener Kreises sind dem Psychotherapiegesetz entsprechend 600 Std. verlangt).

Der Wiener Kreis unterstützt die Kandidatin, mit der praktischen psychotherapeutischen Tätigkeit zu beginnen, sobald sie subjektiv weit genug fortgeschritten sind und sich dazu in der Lage sehen. Es wird empfohlen, von Beginn dieser Tätigkeit an Supervision in der Gruppe oder einzeln in Anspruch zu nehmen.

Der Wiener Kreis bindet aber die Vereinbarung von anrechenbaren Kontrollanalysen an die Zuerkennung des Status „Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“.

Schriftliche Arbeit:

Die Ausbildungsordnung sieht eine veröffentlichungsreife schriftliche Arbeit vor, die in der Regel gegen Ende der Ausbildung verfasst wird. Es wird empfohlen, sich bei dieser Arbeit auch die Unterstützung von Lehranalytikerinnen zu holen.

Es ist nicht vorgeschrieben, aber erwünscht, diese Arbeit an einem Abend im Allgemeinen Seminar vorzutragen, um auch den Mitgliedern und Kandidaten Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit dem gewählten Thema zu geben.

Wird eine schriftliche Arbeit im Sinn der Ausbildungsordnung vorgelegt, so ist damit ist auch eine Beurteilung der Arbeit verbunden. Im Falle eines geplanten Vortrags der Arbeit wird die Kandidatin ersucht, die Arbeit 4 Wochen vor dem Vortrag (auf elektronischem Wege) an die Ausbildungsleiterin zu senden, die eine weitere Übermittlung an Lehranalytikerinnen bzw. Mitglieder der Ausbildungskommission übernimmt.

* Mit der weiblichen Form ist die männliche Form in identischer Weise mitgemeint.