Curriculum für die Weiterbildung in
Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
A. Formales
55A.1. Qualifikationsziel
Die Weiterbildung qualifiziert die TeilnehmerInnen zur selbstständigen selbstpsychologisch psychoanalytischen Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen sowie deren Angehörigen.
A.2. Zugangsvoraussetzungen
- PsychotherapeutInnen, die in die Liste des BMG (Bundesministerium für Gesundheit) eingetragen sind, und
- PsychotherapeutInnen im Status „in Ausbildung unter Supervision“.
- Die Weiterbildung zur Säuglings-, Kinder-, und JugendlichenpsychotherapeutIn kann nur innerhalb des WKPS nach Absolvierung eines Aufnahmegesprächs erfolgen
A.3 Abschluss der Weiterbildung
Die Bestätigung über den Abschluss der Weiterbildung kann erst nach Eintragung in die Liste der PsychotherapeutInnen des BMG erfolgen. Mit der Absolvierung des Curriculums ist keine eigene Zusatzbezeichnungs- oder Zusatzeintragungsmöglichkeit verbunden. PsychotherapeutInnen dürfen jedoch ihre Arbeits-, Fort- und Weiterbildungsschwerpunkte ausweisen.
A.4. Dauer der Weiterbildung
2 Jahre im Umfang von 230 Stunden
A.5. Kosten der Weiterbildung
Die Kosten der Weiterbildung orientieren sich an der Honorarrichtlinie des WKPS.
Supervisionsstunden werden direkt mit der SupervisorIn verrechnet.
A.6. Leitung der Weiterbildung
Die Weiterbildung wird von einem Leitungsgremium durchgeführt, das aus Mitgliedern des WKPS besteht (Dr. Andrea Harms, Mag. Christa Paulinz, Mag. Dr. Lisa Pellegrini, Dr. Gudrun Prinz).
Zusätzlich werden GastdozentInnen eingeladen
A.7. Abschluss der Weiterbildung
Nach vollständiger Absolvierung des Curriculums stellt das Leitungsgremium ein Abschlusszertifikat aus.
B. Inhalt
Die Vermittlung der Inhalte erfolgt in erster Linie in Wochenendseminaren, oder nach individueller Vereinbarung mit den TeilnehmerInnen der Weiterbildungsgruppe.
B.1. Theorie (80 Stunden)
- Psychoanalytische Entwicklungspsychologie (60 Std.)
- Das Kind im Kopf
- Die Mutterschaftskonstellation
- Mentalisierungskonzepte nach Stern, Fonagy und Dornes
- Bindungsforschung
- Triangulierung, Ödipuskonzepte
- Psychosexuelle Entwicklung
- Latenz
- Adoleszenz
- Diagnostik und Indikation
- Einführung in Verhaltensbeobachtung und psychologische Testverfahren
- OPD-KJ
- Multiaxiale Diagnostik
- Entwicklungsaufgaben und deren Nicht-Bewältigung
(Entwicklungspsychopathologie/Krankheitslehre) - Ethische und rechtliche Grundlagen
B.2. Methodik (70 Stunden)
- Spezielle Themen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- Abgrenzung zur Erwachsenen-Psychoanalyse
- Setting
- Therapieprozess
- Elternarbeit (child centered family treatment)
- Spezielle Methoden in der selbstpsychologisch-psychoanalytischen Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapie
- Kenntnisse fachrelevanter Einrichtungen, Kompetenzen in der Zusammenarbeit in psychosozialen Netzwerken
- Andere Methoden
25 Stunden im Bereich der Methodik sind als Wahlpflichtfachfach (in anderen anerkannten Methoden) zu absolvieren
B.3. Praxis (80 Stunden)
- Selbsterfahrung (20 Stunden)
- Insgesamt 60 Stunden Supervision, davon mindestens 20 Stunden Einzelsupervision.
B.4.Praktikum (100 Stunden)
- Therapeutische Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen im Ausmaß von 100 Stunden (mindestens 2-3 Fälle)
Honorarrichtlinie für die Weiterbildung in
Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Für die Weiterbildung gilt die
Allgemeine Honorarrichtlinie der fachspezifischen Ausbildung in Psychoanalyse des WKPS
Bei Eintritt in den Weiterbildungslehrgang ist eine einmalige Verwaltungsgebühr von 80,00 € zu entrichten.